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Kirchenverwaltung 2019 - 2024

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Aufgaben der Kirchenverwaltung sind alle finanziellen Belange der Pfarrgemeinde, insbesondere obliegen ihr die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge um die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. (Bau, Erhalt und Ausstattung der Gebäude, Aufwand für Gottesdienste, Löhne für Mitarbeiter, usw.) Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und beginnt mit dem auf die Wahl folgenden 1. Januar. (aus: Rechtsvorschriften für Mitglieder von Kirchenverwaltungen, Diözese Würzburg, 2006) 

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