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Gebührenordnung für das Kolpingheim

Gebührenordnung für die Nutzung des Pfarrheim „Adolph Kolping“ der Kirchenstiftung der Pfarrei Heiligste Dreifaltigkeit

Gebühren - Feierlichkeiten im Saal

  • 01.04. – 30.09. € 150,00 je Veranstaltungstag
  • 01.10. – 31.03 € 200,00 je Veranstaltungstag

Gebühren - Kurzveranstaltungen im Saal (Seminare, Weiterbildungen, Vorträge u. Ä.)

  • 01.04. – 30.09. € 50,00 bis max. 4 Stunden
  • 01.10. – 31.03. € 70,00 bis max. 4 Stunden

Gebühren - Veranstaltungen Kolpingsaal und Büchereizimmer

  • 01.04. – 30.09. € 15,00 je Veranstaltungstag
  • 01.10. – 31.03. € 20,00 je Veranstaltungstag

Kaution

  • 01.01. – 31.12. € 100,00 je Veranstaltung

Sonstiges

Zur Vorbereitung und für Aufräumungsarbeiten werden die Räumlichkeiten und Einrichtungen je einen halben Tag kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Kaution wird bei mangelfreier Übergabe der Räumlichkeiten in vollem Umfang zurückerstattet. Bei Mängeln in der Sauberkeit bzw. bei Beschädigung an Einrichtungsgegenständen bzw. Ausstattung, die auf unsachgemäße Behandlung zurück zu führen sind, werden entsprechende Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten von der Kaution einbehalten.

Bei Unstimmigkeiten bezüglich vorliegender Gebührenordnung entscheidet der Vorstand der Kirchenverwaltung bzw. dessen Vertreter. 

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